Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sachverständigenleistungen und Gutachtenerstellung
§ 1 Vertragsgegenstand
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Die Rechtsbeziehungen des freien und unabhängigen Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmen
sich nach den nachfolgenden Vertragsbedingungen.
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie vom Sachverständigen
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
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Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung festgelegte Aufgabe.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen genaue Angaben zum Verwendungszweck zu machen und
Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 2 Aufträge
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Die Annahme des Auftrags sowie mündliche oder telefonische Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.
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Gegenstand des Auftrags ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit, wie Feststellung von Tatsachen,
Ursachenermittlung, Bewertung und Dokumentation von Baumängeln.
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Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
§ 3 Widerrufsrecht
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Der Auftraggeber hat das Recht, den Gutachterauftrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
zu widerrufen.
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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.
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Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Auftraggeber den Sachverständigen schriftlich (z. B. per
Brief, Telefax oder E-Mail) informieren. Es kann ein Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
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Bei Widerruf des Vertrags erstattet der Sachverständige alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen.
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Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, hat er einen
angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
§ 4 Verzicht auf das Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann den sofortigen Beginn der Leistungserbringung, unter Verzicht seines Widerrufsrechtes, durch folgende Erklärung genehmigen:
„Ich verlange ausdrücklich, dass die Firma Stefan Dohrmann vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.“
§ 5 Durchführung des Auftrags
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Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unparteiisch und nach bestem Wissen.
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Der Sachverständige schuldet keine Erfolgsgarantie, sondern die Erbringung einer Dienstleistung;
Entscheidungen auf Basis der Dienstleistungen obliegen dem Auftraggeber.
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Sollte die Beauftragung weiterer Experten zur sachgemäßen Auftragserfüllung notwendig sein,
weist der Sachverständige darauf hin. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber.
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Das Gutachten wird innerhalb der vereinbarten Frist erstellt, sofern keine unvorhersehbaren Gründe
dagegensprechen (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen, höhere Gewalt).
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber unterstützt den Sachverständigen bei seiner Arbeit und gewährt Zugang zu
relevanten Objekten.
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Er stellt alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
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Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen
könnten.
§ 7 Schweigepflicht
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Der Sachverständige und seine Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen vertrauliche
Informationen nicht an Unbefugte weitergeben.
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Der Sachverständige ist nur zur Offenlegung verpflichtet, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder der
Auftraggeber ihn schriftlich entbindet.
§ 8 Urheberrecht
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Der Sachverständige behält das Urheberrecht an seinen erbrachten Leistungen, sofern diese
urheberrechtsfähig sind.
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Der Auftraggeber darf das Gutachten nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Für andere Zwecke, Veröffentlichungen
oder Änderungen ist die schriftliche Zustimmung des Sachverständigen erforderlich.
§ 9 Zahlungsbedingungen
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Der Sachverständige hat Anspruch auf Vergütung gemäß der Vereinbarung oder der veröffentlichten
Gebührenordnung. Die Vergütung umfasst allgemeine Bürokosten.
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Der Stundensatz für die Sachverständigenleistung beträgt 160,00 € netto. Die Fahrtkosten zur
Begutachtungsstelle werden mit 0,85 € netto pro einfachem Kilometer berechnet, mindestens jedoch 75,00
€ netto.
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Bei Pauschalangeboten werden zusätzlich die Fahrtkosten in Höhe von 0,85 € netto pro einfachem
Kilometer zur Begutachtungsstelle berechnet, mindestens jedoch 75,00 € netto.
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Alle genannten Kosten verstehen sich als Nettopreise und werden zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer abgerechnet.
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Die erste Zahlung von 50% des vereinbarten Honorars erfolgt vor Arbeitsbeginn, das restliche Honorar bei
Zustellung des Gutachtens.
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Zahlungsverzug berechtigt den Sachverständigen zur Einstellung der Arbeit und zur Erhebung von
Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB.
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Nebenkosten und Auslagen sind nach Vereinbarung oder tatsächlichem Anfall zu zahlen.
§ 10 Haftung
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Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es
sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt. Die
Haftung ist begrenzt auf 400.000 Euro.
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Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er die Schäden durch eine „vorsätzliche“
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die der
Sachverständige bei der Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die
nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 939 BGB bleibt unberührt. Alle darüberhinausgehenden
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
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Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für
Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von
Haftungsansprüchen Dritter frei.
§ 11 Fristen und Terminvereinbarungen
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Vereinbarte Fristen und Termine sind schriftlich festzuhalten. Der Auftraggeber bestätigt Termine für
Ortsbesichtigungen spätestens zwei Tage vorher; bei kurzfristigen Absagen innerhalb dieser Frist wird eine
Aufwandsentschädigung von 20% der Auftragssumme berechnet.
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Die Ablieferungsfrist beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bzw. der vereinbarten
Vorauszahlung.
§ 12 Kündigung
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Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären und liegt vor, wenn z. B. der Sachverständige seine
Pflichten verletzt oder der Auftraggeber notwendige Mitwirkung verweigert.
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Bei Kündigung behält der Sachverständige Anspruch auf das bis dahin entstandene Honorar, es sei
denn, die Kündigung erfolgte aufgrund seines Fehlverhaltens.
§ 13 Gewährleistung und Mängelansprüche
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Der Auftraggeber kann im Falle eines mangelhaften Gutachtens kostenlose Nachbesserung verlangen.
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Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden, sonst erlischt der Gewährleistungsanspruch.
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Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Eingang des Gutachtens.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 12.11.2024